Skandalöser Nahverkehrsvertrag

Wenige Tage vor der geplanten Eröffnung der Baugrube am Bahnhof wird immer sichtbarer, in welchem Maße und mit welchen Mitteln das Projekt durchgeboxt wurde – und werden soll. Mit rund 1 Mrd. € hat das Land den Nahverkehrsvertrag zugunsten der Deutschen Bahn überbezahlt, so Matthias Lieb, Wirtschaftsmathematiker und Landesvorsitzender des VCD auf der heutigen Pressekonferenz des Aktionsbündnisses. Einseitig würden alle Risiken dem Land Baden-Württemberg aufgebürdet, während alle Chancen auf Mehrerlöse durch zusätzliche Fahrgäste bei der DB verbleiben Es drängt sich der Verdacht auf, dass nicht das Land von der DB über den Tisch gezogen wurde, sondern dass das Land sich freiwillig ohne Gegenwehr hat ziehen lassen. Der VCD habe sich inzwischen auch an die EU-Kommission gewandt mit der Bitte um Überprüfung auf eine unzulässige Beihilfe, da Wettbewerber der DB solche Konditionen – mangels Ermöglichung des Bauprojektes Stuttgart 21 – vom Land nicht zugestanden bekommen hätten.

Vor dem finanziellen Offenbarungseid der Bahn von 2013, wo Mehrkosten über den fest zugesagten Rahmen von 4,5 Mrd. auf 6,8 Mrd zugestanden wurden, wurde das Projekt also bereits 2003 vor dem Aus gerettet. Wenn auf einem illegalen Umweg Haushaltsmittel für ein auf der Kippe stehendes Projekt verwandt werden, wenn dabei EU-Recht gebrochen wird, dem Nah- und Regionalverkehr Mittel entzogen werden und der Landeshaushalt fortgesetzt geschädigt wird, dann kann ein Parlament nicht zur Tageordnung übergehen, so Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21. „Wir halten es deshalb politisch für dringend geboten nach der Sommerpause einen Untersuchungsausschuss des Landtags einzuberufen, der die Faktenlage weiter aufklärt, dazu die Beteiligten aus den Vorgängerregierungen anhört und dabei insbesondere die eingeräumte Motivation des Ganzen aufdeckt, auf diese Weise via Bypass und verdeckt Stuttgart 21 zu finanzieren“.

Über die politische Aufarbeitung dieses Vorgangs hinaus gehe es auch hier um strafrechtliche Konsequenzen. Zusammen mit Dieter Reicherter, ehemals Vorsitzender Richter am LG Stuttgart und mit Unterstützung des Aktionsbündnisses habe er Strafanzeige gegen die frühere Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erstattet. Der Vorwurf gegen Gönner: Strafbare Untreue gegenüber dem Land, weil sie in genauer Kenntnis der Hintergründe und Absichten die massiv überhöhten Auszahlungen an die Bahn ausführen ließ.

Dass sich die Protestbewegung gegen S21 durch diese neuen Belege in ihrer Kritik bestärkt fühlt, könne nicht verwundern, so Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer: „Stuttgart 21, das Potemkinsche Dorf der Bahn, soll nun um einen weiteren Pressetermin erweitert werden: Die Bahn schmückt einen Bagger, um die Baugrube auszuheben. Um den Abtransport des Aushubs kümmert sie sich aber nicht. Genau wie beim Nahverkehrsvertrag erwartet die Bahn offensichtlich mal wieder, dass unsere gewählten Vertreter Zugeständnisse machen: Schlamperei und Planungschaos soll die Stadt Stuttgart mit immer neuen Ausnahmegenehmigungen kompensieren. Soll die Bahn nun auch noch die Stuttgarter Innenstadt mit Baustellen-LKW überrollen, weil wesentliche Teile der vorgeschriebenen Baulogistikstraßen nicht gebaut sind? Unsere Politiker vergrößern ungeniert den Stau und rauben den Stuttgartern den Schlaf, indem sie der Bahn unzählige LKW-Fahrten genehmigen, die die Planfeststellung ausdrücklich verbietet – damit muss endlich Schluss sein! Es ist an der Zeit, Stuttgarter Interessen zu vertreten und gegenüber der Bahn durchzusetzen.“ Um dies zu unterstreichen, sind für den 5. August vielfältige Aktionen, darunter eine Bannerparade geplant, siehe: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2014/07/28/aktionstag-5-8-bannerparade-gegen-bahn-show/

Vortrag VCD ”20 Jahre Stuttgart 21 – 20 Jahre kreative Finanzierung”

Beitrag von Eisenhart von Loeper

Strafanzeige gegen Tanja Gönner

Kontakte
Werner Sauerborn, Aktionsbündnis: 0171-320 980 1
Matthias von Herrmann, Parkschützer: 0174-74 97 868
Matthias Lieb, Landesvorsitzender VCD, Tel. 0711-60 70 217

Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist seit dieser Woche mit einer Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche befasst. Als Anzeigeerstatter wirft Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und Experte des Tierschutzrechts, ihnen vor, in einem bahneigenen Gebäude bis zu 200 Tauben gequält und getötet zu haben.

Anders als die Deutsche Bahn es darstellt, beruft von Loeper sich auf Informationen von Zeugen, denen zufolge das halbrunde Fenster im Dach des Gebäudes seit dem 22. Mai 2014 bewusst zugenagelt und deshalb die Tauben fünf Tage lang unversorgt eingesperrt wurden. Das habe den wehrlosen und sensiblen Tieren anhaltenden Stress und Todesnot zugefügt, so dass sie qualvoll hätten leiden, verdursten und verhungern müssen.

Als Gebäudebesitzer hätten die Bahn-Verantwortlichen seit langem vom Ein- und Ausflug der Stadttauben gewusst, die schriftlichen Hinweise der Taubenbeauftragten des Stuttgarter Tierschutzvereins aber übergangen und deren Hilfsangebote ausgeschlagen.

Zu klären sei nun, so von Loeper, ob der unmittelbare Bahn-Täter mit Rückendeckung der S21-Projektleitung handelte oder ob er im Sinne vermeintlicher Schädlingsbekämpfung in eigener Regie tätig war. Nicht hinzunehmen sei allerdings der Versuch der Bahn, die von ihr verursachte katastrophale Lage der qualvoll in ihrem Herrschaftsbereich verendeten Tauben zu verschleiern: „Die Bahn hat seit Jahr und Tag ihre Garantenstellung als Gebäudebesitzer für die Vermeidung selbst verursachter Gefahrenlagen missachtet und die wehrlosen Mitgeschöpfe dann auch noch kurzerhand kläglich verenden lassen.“ Dies sei „beschämend“.

Nach von Loepers Überzeugung haben die Bahn-Verantwortlichen damit nicht nur strafbare Vergehen der Tierquälerei und der Tiertötung begangen, sondern auch den seit 2002 im Grundgesetz verankerten Verfassungsrang des Tierschutzes mit Füßen getreten. So ließen sie jegliches Mitgefühl vermissen und hielten sich fernab des anerkannten Grundkonsenses unserer Gemeinschaft.

Anlage: Strafanzeige wegen qualvoller Tiertötung gegen DB-Verantwortliche vom 10.06.14

 

Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (07451) 4995

Anzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahn

Anzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahn am 25. März 2013

Ergänzung der Anzeige am 2. Mai 2013

Abweisung durch Staatsanwaltschaft Berlin am 3. Mai 2013

Beschwerde gegen Abweisung am 3. Juni 2013

Abweisung durch Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 30. Oktober 2013

Beschwerde gegen Abweisung am 28. Februar 2014