Staatsanwaltschaft Berlin fordert Aufklärung vom Chef

Zwar feiert die Deutsche Bahn AG gerne ihren „Baufortschritt“ beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Nach Ansicht des Aktionsbündnisses können solche „finsteren Fakten“ beim Tunnelbau den Vermögensschaden für den Bahnkonzern jedoch weiter steigern, wenn zur Vermeidung strafbarer Untreue der Umstieg von Stuttgart 21 unabweisbar wird.

Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper verweist auf die Doppelrolle von Aufsichtsratschef Professor Utz-Hellmuth Felcht am Mittwoch dieser Woche: Einerseits leitet er dann die Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats, der erneut über Weiterbau oder Umstieg von Stuttgart 21 beraten muss. Andererseits muss er sich bis Ende Juni bei der Staatsanwaltschaft Berlin zu den gegen ihn und gegen ehemalige und jetzige Bahn-Vorstände erhobenen Untreue-Vorwürfe erklären.

Laut Ex-Bahnchef Grube war Stuttgart 21 immer ein „politisch gewolltes Projekt“. Der von der Bundesregierung ausgesuchte neue Bahnchef und langjährige Finanzvorstand Richard Lutz hatte sich schon einen Tag nach Amtsantritt „finster entschlossen“ erklärt, „Stuttgart 21 bis zum Ende durchzuziehen“.

Bündnissprecher von Loeper hatte deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel Mitte Mai aufgerufen, die frühere Entscheidung für den Weiterbau des Projekts zu korrigieren, weil er sich als unwirtschaftlich und extrem schädlich für die Metropolregion Stuttgart erweise. Dabei gehe es nicht allein um etliche Milliarden Ersparnisse bei einem Umstieg von Stuttgart 21, sondern auch um den untragbaren Verkehrsengpass aufgrund der vorgesehenen Halbierung der Gleise. Wegen des sechsfach regelwidrigen Gleis- und Bahnsteiggefälles würden zudem Leib und Leben der Menschen dauerhaft gefährdet. Und angesichts des quellfähigen Anhydrits auf 20 Kilometer Tunnelstrecken seien wiederkehrende Schäden und Streckenstillegungen zu erwarten.

Würde sich die Bundeskanzlerin über all dies hinwegsetzen und „ihre“ Bahn-Verantwortlichen der Strafverfolgung aussetzen, fiele dies, so von Loeper, ganz sicher auf sie zurück. Das könne sich bei der Bundestagswahl in spannender Weise auswirken.

Kontakt:
Eisenhart von Loeper 07452 4995
Hermann Schmid 0171 5531 693

Anhebung des Kostendeckels wäre verfassungswidrig

Die Grünen diskutieren in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU offen über einen Verfassungsbruch, denn laut einem von ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachten des Verwaltungsrechtlers Professor Dr. Dr. h. c. Hans Meyer über „Finanzverfassungsrechtliche Fragen des Stuttgarter Bahnkonflikts“ ist die finanzielle Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 verfassungswidrig. Im Gutachten heißt es:

Der Eisenbahnneu- und Ausbau Stuttgart-Ulm ist einschließlich der Bahnhofbauten und Anschlüsse an das Bestandsnetz eine Bundesaufgabe, und kann daher wegen Art. 104a Abs. 1 GG weder vom Land noch von der Landeshauptstadt Stuttgart noch von dem Verband Region Stuttgart mitfinanziert werden. Es handelt sich auch nicht um „unechte Gemeinschaftsaufgaben“; auch sie könnten im Übrigen kein Mitfinanzierungsrecht begründen. Der Widerspruch zur Verfassung macht … den Finanzierungsvertrag insoweit nichtig; er muss rückabgewickelt werden; neue Zahlungen dürfen nicht mehr geleistet werden.