PM: Stadt Stuttgart hat berechtigte Kündigung des S21-Finanzierungsvertrags verhindert

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Bahn hat Rechtsbruch begangen

Gemeinderat und Regierungspräsidium haben die Entscheidung über das Bürgerbegehren „Storno 21“ über sechs Jahre hinweg verschleppt. Sie erreichten so, dass die mit dem Bürgerbegehren angestrebte Ausübung eines außerordentlichen Kündigungsrechts der Landeshauptstadt wegen Zeitablaufs verwirkt ist. Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21 Eisenhart von Loeper: „Einmal mehr ist es den Verantwortlichen damit gelungen, eine Abstimmung im Sinne gelebter Demokratie zu vereiteln.“

Im Verlauf der gestrigen Verhandlung vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde vom Gericht deutlich gemacht, dass sich die Bahn-Verantwortlichen gegenüber der Stadt Stuttgart durch das im Dezember 2012 eingestandene mehrjährige Vertuschen der Kostenexplosion der Täuschung ihrer Vertragspartner schuldig gemacht haben. Die Möglichkeit, aufgrund dieses Rechtsbruchs den Finanzierungsvertrag mit der Bahn zu kündigen, hat die Stadt allerdings durch kollusives Zusammenwirken mit der Bahn – insbesondere durch die jahrelange Fortsetzung ihrer Zahlungen an sie trotz Kenntnis aller Umstände – verwirkt. Dies ist umso schwerwiegender als der Gemeinderat bereits 2009 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hatte, im Fall einer Kostenerhöhung Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen zu lassen. Dieser Beschluss wurde aber nie umgesetzt.

Ausführlich kam ferner das Gutachten von Professor Dr. Urs Kramer von 2019 zur Sprache: Hiernach ist die Vertragsbasis für Stuttgart 21 durch die nach Überschreiten des Kostendeckels gescheiterten Verhandlungen – nach der sogenannten „Sprechklausel“ – entfallen, der Finanzierungsvertrag also ohnehin „ausgelaufen“, sodass die Bahn seither „auf eigenes Risiko“ baut.

Bereits 2007 hatte OB Schuster durch eine eilig geleistete Unterschrift unter den von den Projektpartnern erst zwei Jahre später unterzeichneten Finanzierungsvertrag dem dagegen gerichteten damaligen Bürgerbegehren den Boden entzogen und so auch damals eine Bürgerbeteiligung verhindert.

Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. Dieter Reicherter: „Hier verhindern genau diejenigen fortgesetzt die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung, die nicht müde werden zu betonen, wie das Projekt auf allen Ebenen demokratisch legitimiert sei.“

Kontakt:   Eisenhart von Loeper, 07452 4995
Dieter Reicherter, 07192 930522

Fragen über Klagen …

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum zweiten Bürgerbegehren wegen der verfassungswidrigen Mischfinanzierung hat viele überrascht. Wie kam es zustande?

Unsere Argumente gegen die verfassungswidrige Mischfinanszierung waren so stark und zwingend, dass der Finanzierungsvertrag für nichtig hätte erklärt werden müssen. Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit seinem aus Baden-Württembergs CDU kommenden Präsidenten genau dies augenscheinlich unbedingt vermeiden wollen, weil dann Stuttgart 21 erdrutschartig am Ende gewesen wäre. Daher hat Herr Rennert das allerletzte argumentative Mittel bemüht, der staatseigene Bahnkonzern sei durch seine Privatisierung als Aktiengesellschaft gar nicht mehr an die Regeln des Grundgesetzes gebunden. Diese Demontage der Verfassung ist ungeheuerlich, zumal sie überraschend kam und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht.

Wie wurde es in der Fachwelt aufgenommen?

Die Urteilsgründe sind noch nicht zugestellt. In der Fachwelt gibt es bisher deutliche Kritik und Unverständnis, wie es dazu kommen konnte. Auch aus anderen Bundesländern gibt es erschrockene Kommentare, dass der Staat seine Finanzverfassung beliebig umgestalten könnte, indem er die Staatstätigkeit auf die private Ebene auslagert. Vielleicht provoziert dieses Urteil den Widerstand dagegen, dass die Politik letztlich nur noch dem wirtschaftlich Stärkeren dient und zur käuflichen Ware pervertiert.

Ist geplant, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden?

Die Vorbereitungen für eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts laufen. Erst die Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe kann nach dem Willen der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, vor allem von Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, Klarheit ergeben, ob der Weg nach Karlsruhe binnen Monatsfrist ab Zustellung gegangen wird. Weil bisher kein Verfassungsanspruch der Kläger auf Bürgerbegehren anerkannt ist, muss sich das Rechtsmittel auf Verfahrensfehler stützen, die zu dem Fehlurteil führten. Die Divergenz zu anderen Entscheidungen höchster Gerichte spielt da eine wesentliche Rolle.

Wie sieht es mit dem 3. Bürgerbegehren „Storno 21“ aus, das die Stadt dazu bewegen soll, die Verträge mit der Bahn zu kündigen, weil die Bahn sie im Hinblick auf die wahren Kosten von Stuttgart 21 offenbar belogen hat?

Das 3. Bürgerbegehren „Storno 21“ liegt noch beim Gemeinderat der Stadt Stuttgart. Aufgeschreckt dadurch, dass der Bundesrechnungshof die Projektkosten wie die Sachverständigen Vieregg-Rössler bei zehn Milliarden Euro ansiedelt, soll es – übrigens auch zum 4. Bürgerbegehren wegen Kapazitätsverkleinerung im Tiefbahnhof – zu einer besonderen Anhörung im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats  kommen. Angesichts bisher verhärteter Fronten ist dieser Schritt eine kleine Sensation, die der Fraktion SÖS-LINKE Plus gelungen ist. Im besten Falle kann die Mehrheit des Gemeinderats den Ausstieg aus Stuttgart 21 noch beschließen. Allerdings müsste für ein solches Wunder noch sehr viel geschehen. Der weitere Rechtsweg wäre sehr langwierig und kostspielig.

Der Bahnvorstand behauptet, dass eine Inbetriebnahme 2021 noch möglich sei und die Kosten im Rahmen liegen würden. Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Lenkungskreis schenken diesen offensichtlichen Lügen kritiklos Glauben. Wie kann man sie dazu zwingen, dem Bahnvorstand endlich die Pistole auf die Brust zu setzen?

Der Bahn-Aufsichtsrat hat ein Kosten-Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis ihm erst im Dezember vorliegen wird. Angelpunkt der Kostenprüfung muss bei dem seit Ende 2012 als unwirtschaftlich anerkannten Projekt sein, ob der Weiterbau oder der Ausstieg bzw. Umstieg kostengünstiger ist. Bisher hat die Bahn den Weiterbau für „wirtschaftlich vorteilhafter“ erklärt, indem sie völlig überhöhte Milliarden Euro Ausstiegskosten behauptete. So hat sie mit unwahren Zahlen gearbeitet, die der Gutachter für „plausibel“ erklärte und damit nur scheinbar rechtfertigte. Diese Methode darf kein Aufsichtsrat und kein Staatzsanwalt tolerieren. Außerdem bleibt bei der nur finanziellen Sicht draußen vor, dass es KO-Kriterien gibt, die das Projekt insgesamt unsinnig machen. Weil feststeht, dass Stuttgart 21 den Bahnhof in seiner Kapazität nicht verbessert, sondern verkleinert, den Brand- und Katastrophenschutz enorm verschlechtert und dauerhaft Leib und Leben der Menschen auch durch sechsfach überhöhtes Gleis- und Bahnsteiggefälle gefährdet, muss man diesem Wahnsinn unabhängig von den unmittelbaren Projektkosten wegen solcher vorhersehbarer rechtswidriger Schwerstfolgen Einhalt gebieten.

Wie stehen die Chancen der Stuttgarter Netz AG, mit seiner Klage den Kopfbahnhof zu erhalten, und was wären die Folgen?

Die Stuttgarter Netz AG hat starke Chancen, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, dass Stilllegungsverfahren zum bestehenden Kopfbahnhof durchzuführen. Der Bedarf für den Erhalt des Kopfbahnhofs hat damit zu tun, dass gar nicht alle Züge den Tiefbahnhof nutzen könnten, zugleich aber auch dessen Kapazität in der Spitzenstunde auf 32 Züge begrenzt ist, wogegen der tatsächliche Verkehrsbedarf heute bei 37 Zügen liegt und sich noch erweitern dürfte. Ein Urteil des Eisenbahn-Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 (nicht also des oben kritisierten 10. Senats) in einem Vergleichsfall stützt neuerdings zusätzlich die Erfolgsaussichten. Bleibt der Kopfbahnhof für den Zugverkehr erhalten, fällt der Auslöser für das Projekt in sich zusammen, das gesamte Bahngelände für Immobilienzwecke der Stadt zu nutzen.

Der sehnsüchtig erwartete Prüfbericht des Bundesrechnungshofes ist seit Monaten überfällig und lässt immer noch auf sich warten. Was kann der Grund dafür sein und was würde es bedeuten, wenn der Bundesrechnungshof tatsächlich 10 Milliarden Euro Kosten für Stuttgart 21 für plausibel hält, wie die Stuttgarter Zeitung berichtete?

Es mag sein, dass der Bundesrechnungshof bei Einbeziehung aller Einwände des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Bahn AG gegen seine vorläufige Prüfmitteilung schwierige Untersuchungen leisten muss. Die seitenlangen Zwischenantworten an uns auf gestellte Fragen weisen aber auch auf unterschiedliche Kräfte und Konflikte innerhalb des Bundesrechnungshofs hin, der sich mit der Umsetzung seiner neutralen Kontrollinstanz schwer tut, vielleicht gerade deshalb, weil die Bundesregierung derart hartleibig ein verfehltes Prestigeprojekt fördert und immer noch nicht davon abrücken will. Kommt die Einschätzung des Bundesrechnungshofs endlich ans Licht, kann es das Aus für Stuttgart 21 und für die eine oder andere Karriere bedeuten. Auch Ex-Kanzleramtsminister Pofalla und dessen Karrierewünsche im Bahn-Vorstand kann es noch treffen.

Dass Stuttgart 21 scheitert, liegt inzwischen auf der Hand und wird selbst von einigen Projektbefürwortern nicht mehr bestritten. Wie wird die juristische Aufarbeitung danach aussehen?

Natürlich wird es eine Rolle spielen, aus welchem Grund Stuttgart 21 scheitert. Da geht es auch darum, wer nachher juristisch und psychisch als Verlierer da steht. Deshalb traut sich gegenwärtig noch niemand aus der Deckung heraus, obwohl S 21 finanziell und planerisch gescheitert ist. Damit werden weiter Milliarden Euro auf Kosten des Steuerzahlers verschleudert, die Zukunft wird buchstäblich verbaut.

Allerdings hat das Beispiel der Nuklearkatastrohe von Fukushima und die anschließende Kehrtwende der Kanzlerin für den Ausstieg aus der Atomenergie gezeigt, dass man auch mit zukunftsweisendem Profil öffentlich bestehen kann. Darauf käme es jetzt an. Unser Interesse besteht darin, zu solchem zukunftsweisenden Profil des praktischen Handelns beizutragen. Wenn es der gemeinsamen Zukunft, dem inneren Zusammenhalt  und dem Frieden in dieser Gesellschaft in diesen schwierigen Zeiten dient, ist das Verständnis für den anderen, das Aufeinander-Zugehen und Umsteuern auf sinnvolle und finanziell tragfähige Lösungen das Wichtigste. In diesem Sinne haben wir uns im Aktionsbündnis an die politischen Instanzen gewendet und dazu aufgerufen, die Vorschläge unserer Arbeitsgruppe Umstieg 21 zu prüfen. Im Zuge einer neuen Vereinbarung der Projektpartner sollten auch die rechtlichen Fragen der Kostentragung mit geregelt werden.

Wie ist es um die Finanzen des Aktionsbündnisses bestellt? Genügt das Geld für all die laufenden und angekündigten Klagen noch?

Unsere bisherigen Förderer haben uns großzügig unterstützt. Je stärker die Aktionen spürbar wurden, desto stärker erhielten wir bisher Rückhalt. Wir sind weiter darauf angewiesen. Der allergrößte Teil des Einsatzes geschieht aber ehrenamtlich. Das gilt ja für die gesamte Bürgerbewegung. Über Einzahlungen freuen wir uns, weil es unseren Spielraum für jetzt noch wichtige Schritte erweitert.

Die verbliebenen Stuttgart-21-Befürworter sind sich nicht einig, was die Klagen der Stuttgart-21-kritischen Verbände wie dem Aktionsbündnis denn nun sind: allesamt erfolglos oder verantwortlich für die vielen Verzögerungen beim Bau. Kannst Du ihnen bei ihrer Meinungsbildung auf die Sprünge helfen?

Danke für diese echt nette Frage. Unser Erfolg oder Misserfolg von Klagen und Strafanzeigen bemisst sich in hohem Maße daran, ob die andere Seite ein politisches Brett vor dem Kopf hat und sich von Karrierewünschen abhängig macht oder der Geltung von Recht und Menschlichkeit den bestimmenden obersten Rang gibt. Natürlich steht es mir nicht zu, zu behaupten, ich hätte „die Weisheit mit Löffeln gefressen“. Aber es gibt eine langjährige Erfahrung Stuttgart 21, die für viele Einsichtige absolut erkennbar macht, dass es bei diesem Konflikt längst nicht um Recht und Unrecht, sondern um Machtansprüche, Eitelkeiten und Abhängigkeiten geht. Unsere Demokratie und unser menschliches Zusammenleben brauchen aber ein wirklich rechtsstaatliches, humanes Format. Darauf hinzuarbeiten und beizutragen, birgt den Wert in sich. Der sichtbare Erfolg wird hinzutreten, wenn sich die Entscheidungsträger selbst bewegen, aus welchen Gründen auch immer.

Der Verursacher zahlt die hohen Mehrkosten

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7  K 3612/15).

Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens „Storno 21“ Anfang Juli im Stuttgarter Gemeinderat hatte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, zugleich Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, das Eilverfahren für S21-Gegner eingeleitet.

Den Gerichtsentscheid bewertet der Anwalt als „wichtiges Signal gegen die schleichende Verdunkelung bei S21“. Jetzt müsse der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sich ganz neu seiner gesetzlichen Pflicht stellen, die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projekts zu beachten. Denn die Bahn könne sich jetzt als alleiniger Vorhabenträger an ihrer Verantwortung als Kostenverursacher nicht mehr vorbeimogeln. Auch deren Projektpartner – speziell die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg – dürften sich nun „nicht länger wegducken, sonst könnten sie beim unvermeidlich nächsten Kostenanstieg leicht zur Geisel der Bahn werden“.

Erwartungsgemäß habe das Gericht wegen teilweise schwieriger Rechtsfragen zwar einen Bürgerentscheid nicht im „Hauruck-Verfahren“ anordnen können. Dennoch habe der Eilantrag sich für die S21-kritische Bürgerschaft im Interesse der Landeshauptstadt gelohnt: Denn das Gericht habe den drei Jahre lang verheimlichten milliardenschweren Kostenanstieg prinzipiell als „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ eingestuft und nur offen gelassen, ob die Stadt Stuttgart den S21-Vertrag nun kündigen oder „nur“ verlangen könne, ihn zu Lasten des Verursachers der neuen Lage anzupassen.

Rechtsanwalt von Loeper kritisierte die Vertretung  der Stadt Stuttgart, die immer noch „denkbar bürgerunfreundlich formalistisch“ argumentiere. Vor Gericht gescheitert sei sie mit ihrer Position, das Bürgerbegehren wegen der langen Laufzeit des Sammelns der 20.000 Unterschriften als „verwirkt“ abzuweisen. Allerdings habe, so von Loeper, auch das Verwaltungsgericht den hohen Rang von Bürgerbegehren als Korrektiv gegenüber Mängeln der Parteiendemokratie zu wenig beherzigt. Gerade beim Großprojekt S21 sei diesem Leitgedanken Geltung zu verschaffen.

Die Antragsteller werden die gerichtliche Eilentscheidung nicht anfechten.

Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (07452) 4995 und (0174) 591 24 95
Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693

Beschluss des VG Stuttgart vom 30. September 2015

Drittes Stuttgarter Bürgerbegehren im Eilantrag bei Gericht

Gegen den jüngsten Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats, keinen Bürgerentscheid zu S 21 zuzulassen, gehen die Stuttgart- 21 GegnerInnen jetzt mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht vor (Anlage). Nach einer beschämenden Debatte, in der sich die Gemeinderatsmehrheit teils mit der Stimme des OB der inhaltlichen Diskussion entzog, den Vertretern des Bürgerbegehrens ein Redemöglichkeit verweigerten, Hannes Rockenbauch verwehrten, Folien zu seinem Beitrag zu zeigen, wird der Konflikt um die Kündbarkeit der S21 –Verträge, nun die Gerichte beschäftigen.

Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist also juristisch weiter hart umkämpft. Allein schon die strittige Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann S 21 bereits  nächstes Jahr beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch die Feststellung nichtiger Verträge den Boden entziehen. Nun kommt „auf die Schnelle“ ein Eilantrag der S 21-Gegner im Aktionsbündnis hinzu, der jetzt schon die Deutsche Bahn AG in Bedrängnis bringen soll. Dr. Eisenhart von Loeper,  Bündnissprecher und Rechtsanwalt, macht das Geständnis der Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer gerichtlich geltend. Sie hätten urkundlich bestätigt, ihnen bekannte milliardenschwere Mehrkosten des Projekts seit 2009 verschwiegen zu haben. Daher müsse die Bahn wegen „weggefallener Geschäftsgrundlage“ für alle Mehrkosten haftbar sein. Darauf gestützt hat von Loeper gestern im Auftrag von Peter Conradi und Sabine Schmidt, Vertrauensmann bzw. Unterstützerin des 3. Bürgerbegehrens, beim  Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung beantragt, die Zulässigkeit des „Storno 21“- Bürgerbegehrens vorläufig gerichtlich feststellen zu lassen.

Allerdings können einstweilige gerichtliche Anordnungen nur bei ganz eindeutiger Rechtslage erlassen werden, so Anwalt von Loeper. „Rüdiger Grube und Volker Kefer haben der Öffentlichkeit  jahrelang Milliarden Mehrkosten von S 21 verschwiegen und unser Vertrauen gebrochen, das haben wir schwarz auf weiß“, so Peter Conradi. Sein Anwalt von Loeper ist überzeugt, dass dies ein Kündigungsrecht aller Projektpartner, also auch der Stadt Stuttgart, begründet. Diese Konsequenz sei im Zuge einer Hauptsache-Klage, aber eher nicht in einem Eilverfahren zu erwarten. Doch das Gericht könne feststellen, dass generell der verantwortliche Bauträger und nicht sein „Opfer“, der Zuschussgeber, für nicht vorgesehene, verschwiegene Mehrkosten hafte. Darauf müsse es jetzt ankommen, so von Loeper. Es sei unerträglich, dass die Verantwortlichen bisherige und weitere Kostenexplosionen zulasten des Steuerzahlers nach dem Motto „Augen zu und durch“ ignorierten, so der Bündnissprecher.

Sabine Schmidt, neben Peter Conradi weitere Prozesspartei und seit fünf Jahren im Orga-Team der Mahnwache engagiert, findet es „empörend“, dass die Stadt und ihr Gemeinderat Bürgerbegehren „formal austricksen wollen“, so wegen Nicht-Einhaltung einer Sechs-Wochen-Frist. Die eigentlichen Streitfragen würden dann wegen „Verfristung“ gar nicht zu entscheiden sein. Von Loeper hält diese durch den Gegenanwalt eingebrachte Position der Stadt für rechtlich nicht haltbar und politisch kleinkariert, schließlich gehe es hier um Zukunftsfragen dieser Stadt.

 

Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper  0174 5912495 oder 07452-3545

 

Eilantrag im Wortlaut