Nächster Akt im S21-Drama: Das Finanzierungsdebakel

(hier die Pressemitteilung als pdf-Datei)

Bahn klagt gegen Projektpartner auf Kostenbeteiligung in Milliardenhöhe
Nächster Akt im S21-Drama: Das Finanzierungsdebakel

Als wäre mit Stuttgart 21 im Bahnverkehr nicht schon genug Unheil angerichtet, folgt jetzt das Chaos auf juristischer Ebene in Form eines jahrelangen Mammutprozesses. Es geht um die bis jetzt schon entstandenen und nicht gedeckten Kostenüberschreitungen von 4,6 Mrd. € und alle weiteren unweigerlich folgenden Kosten des Projekts. Schon der erste Verhandlungstag beim Verwaltungsgericht Stuttgart zu den vier Klagen der Bahn gegen ihre S21-Projektpartner hat einmal mehr die kollektive Verantwortungslosigkeit der Beteiligten gezeigt. Es fehlt jeglicher Wille zu einer einvernehmlichen Lösung. Die hoch verschuldete Bahn baut auf eigenes Risiko, die Projektpartner Land, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen GmbH haben alles mitgemacht, wollen sich jetzt aber mit der Ansage „Mir gäbbet nix“ aus der Verantwortung stehlen. „Die Streitparteien verlieren sich in juristischen Spiegelfechtereien und agieren genauso chaotisch wie beim Projekt selbst. Ein Weiterbau ohne gesicherte Finanzierung gleicht politischem und haushalterischem Harakiri,“ so Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.

Es kann nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein, wenn sich hoch bezahlte Rechtsanwälte mit immer neuen Ideen (derzeit geht es um 76 Klageanträge, eine Erhöhung auf 102 Anträge ist angekündigt) auf Kosten der Allgemeinheit Prozessschlachten liefern. Denn egal wie eine erst nach Jahren oder Jahrzehnten zu erwartende gerichtliche Entscheidung aussieht, das finanzielle Debakel ist entweder von Steuerzahlenden oder Bahn- sowie Flugreisenden auszubaden. Besser als in einem Klageantrag der Bahn lässt sich die Absurdität des Rechtsstreits nicht darstellen. Denn dort wird eine Verteilung der Mehrkosten „nach billigem Ermessen“ gefordert, wohl wissend, dass selbst das billigste Ermessen unermesslich teuer werden wird.

Nun rächt sich, dass dieses Projekt nicht etwa zur Verbesserung des Schienenverkehrs, sondern in erster Linie zur Verwirklichung von Immobilien- und Bauspekulationen auf den freiwerdenden Flächen erfunden wurde. Dies zeigt sich schon in der Finanzierungsvereinbarung, wonach bei einer Überschreitung der 2009 angenommenen Baukosten der Risikotopf von Land, Stadt und Flughafen zu zwei Dritteln und von der Bahn lediglich zu einem Drittel gefüllt werden sollte. Daraus kann unschwer abgelesen werden, dass diesen Projektpartnern der Bau selbst zu stark steigenden Kosten wichtiger erschien als der Bahn.

Insbesondere fällt auf, dass sowohl in der Finanzierungsvereinbarung als auch in den Klagen der Bahn der Stuttgarter Flughafen in besonders hohem Maß finanziell beteiligt wird. Folge der Klage – aber schon des unsinnigen Projekts selbst – ist insbesondere, dass die Landeshauptstadt in die Nähe des finanziellen Ruins gerät. Zu Recht hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Forderung, die Stadt an allen weiteren Kostensteigerungen ohne Obergrenze zu beteiligen, gegen die Gemeindeordnung verstößt und die Landeshauptstadt hier ein Projekt mitfinanziert, welches nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehört.

Zudem ist absehbar, dass wegen der massiven Beeinträchtigung des Stadtklimas in Zeiten fortschreitender Erderhitzung die geplante Rosensteinbebauung scheitern wird. Auch neue kostenträchtige Ergänzungsprojekte („Stuttgart21 II“) werden nur zu weiteren Kostensteigerungen führen, aber nichts daran ändern, dass dem Tiefbahnhof die nötige Leistungsfähigkeit fehlt, ein Integraler Taktfahrplan verhindert wird und mit mangelhaftem Brandschutz Leben und Gesundheit der Reisenden aufs Spiel gesetzt werden.

Investoren steigen aus unwirtschaftlich gewordenen Projekten aus, wie jetzt die EnBW bei der Bebauung des Stöckach-Areals. Nur weil es nicht um eigenes Geld geht, wird Stuttgart21 weitergebaut, koste es was es wolle, so Reicherter. Vor allem die Landeshauptstadt, der Belastungen in Milliardenhöhe drohen, hat jetzt allen Grund, die schon immer bestehende Möglichkeit der Kündigung des Finanzierungsvertrags zu prüfen und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Juristisch denkbar ist auch eine Verständigung zur gemeinsamen Vertragsaufhebung.

Im Blick auf das vom Aktionsbündnis vorgelegte Umstiegskonzept gilt abgewandelt die alte Lebensweisheit „Lieber ein Ende ohne Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.

Kontakt:
Dieter Reicherter 07192 930522 oder 0151 263 711 31
(insbesondere zu weiteren juristischen Einschätzungen),

Werner Sauerborn 0171 320 98 01

PM: Aktionsbündnis gegen S21 kritisiert unkontrollierte Corona-Hilfen des Bundes

(hier als pdf)

Aktionsbündnis gegen S21 kritisiert unkontrollierte Corona-Hilfen des Bundes

Mogelpackung zur rechtswidrigen Finanzierung von Stuttgart 21

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fordert den Bahn-Aufsichtsrat auf, in seiner Sitzung am Freitag Plänen zur Schwächung der Bahn nicht zuzustimmen. Die vom Bund in Aussicht gestellte Kapitalerhöhung für die Bahn in Höhe von 6,9 bis 8,4 Milliarden Euro soll mit massiven Kürzungen der Personal- und Sachkosten von bis zu 5,1 Milliarden Euro erkauft werden, während an den vorgesehenen Investitionen festgehalten werden soll – unabhängig davon, ob sie dem Bahnbetrieb wirklich nützen. Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper: „Statt die angesichts des Sparzwangs der Bahn knappen Finanzmittel für eine Qualitätsverbesserung des Bahnangebots einzusetzen, wird auf diese Weise ihr Angebot weiter verschlechtert. Wir brauchen aber eine hoch attraktive Bahn, wenn wir auch nur annähernd die Klimaziele erreichen wollen.“ Investitionen wie die Tieferlegung und Verkleinerung des Stuttgarter Hauptbahnhofs führten zu einer weiteren Angebotsverschlechterung und dienten lediglich der Bauwirtschaft.

Die Berechnungen der Bahn, es sei ihr durch die Corona-Krise ein Schaden von bis zu 13,5 Milliarden entstanden, werden von Fachleuten angezweifelt. Vielmehr scheint diese Summe absichtlich hoch angesetzt, um dem Bund eine verdeckte Finanzierung von eigenwirtschaftlichen Investitions-Projekten wie S21 zu ermöglichen, die er auf legalem Wege nicht finanzieren dürfte.

Stattdessen fordert das Aktionsbündnis, die Corona-Krise als Chance zur Neuorientierung zu nutzen. Co-Sprecher Martin Poguntke: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um umzusteuern und Bundesgelder künftig ausschließlich zur streng kontrollierten Angebotsverbesserung der Bahn einzusetzen und schädliche Prestigeprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ So könne bei einer Umnutzung des bereits für Stuttgart 21 Gebauten und einer Modernisierung des vorhandenen Bahnhofs sowohl die Qualität des Bahnangebots verbessert als auch bis zu 5 Milliarden Euro gespart und für weitere sinnvolle Maßnahmen verwandt werden.

„Wir erwarten vom Bahn-Aufsichtsrat, dass er sich in der Sitzung am Freitag eindeutig zu einer Rückbesinnung der Bahn auf ihre eigentlichen Ziele ausspricht: einen konsequenten Ausbau des attraktiven klimaschonenden Bahn-Verkehrs.“ Der Bahn-Aufsichtsrat dürfe sich nicht mehr zum Büttel der Politik machen lassen, wo diese bahnfremde Ziele verfolgt.

Auch bei dieser Aufsichtsratssitzung der Bahn wird wieder eine – Corona-bedingt etwas kleinere – Abordnung aus Stuttgart vor dem Berliner Bahn-Tower demonstrieren.

Auch Stuttgart 21 auf den Prüfstand!

Keine bedingungslosen Steuermilliarden für die Deutsche Bahn

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 spricht sich energisch gegen das Ansinnen der Bahn aus, wegen Verlusten durch die Corona-Krise Milliarden-Finanzhilfen vom Bund zu fordern, und das ohne jegliches Wenn und Aber. Jeder Betrieb, der aktuell Corona-bedingt Staatsgeld bekommt, muss sich einer genauen Prüfung unterziehen, damit nicht mit öffentlichen Geldern Dividenden, Boni oder Luxusinvestitionen finanziert werden. Das muss auch für die DB AG gelten: Solange bei Stuttgart 21 Milliarden in ein Fass ohne Boden fließen, kann es keine bedingungslosen Subventionen geben, so nachvollziehbar die Einnahmeausfälle der DB und anderer Bahnbetreiber auch sind.

Als gutes Zeichen wertete Martin Poguntke, Sprecher des Aktionsbündnisses, die zunehmende Bereitschaft in weiten Teilen von Gesellschaft und Politik, angesichts von Corona, Lehren aus den Fehlern der Vergangenheit zu ziehen. Insbesondere die Klimaverträglichkeit müsse zum Maßstab künftiger Förderprogramme werden. Das muss auch für große klimabelastende Infrastrukturprojekte gelten, allen voran für Stuttgart 21.

„Ohne eine Überprüfung von Sinn und Zweck, gesellschaftlichem Nutzen und klimapolitischen Kosten von S21, darf es keine zusätzlichen Gelder für die Bahn geben“, so Poguntke. Es dürfe nicht sein, dass der Bahnkonzern Krisengelder abschöpft, um in Stuttgart eine 10 Milliarden teure brandgefährliche Bahnhofsverkleinerung realisieren zu können.

Das Aktionsbündnis fordert deshalb, grundsätzlich zu prüfen, inwieweit die Corona bedingten Einnahmeausfälle durch ein Umsteuern bei S21 im Sinne einer kostengünstigen Modernisierung des bestehenden Bahnhofs unter möglichst weitgehender Nutzung des bisher Gebauten aufgefangen werden können. Es ist niemandem, erst recht nicht den vielen am Rande des Abgrunds stehenden Arbeitnehmer:innen, Familien und Unternehmen in Deutschland zu vermitteln, dass die Bahn Corona-Hilfen bekommt, während sie weiter Milliarden in einem desaströsen Projekt in Stuttgart versenkt.

Forderung Matthias Gastels, MdB/Grüne, der Bund solle in die Finanzierung von S21 einsteigen, ist rechtswidrig

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 2. März 2020

(hier als pdf zum Download)

Aktionsbündnis fordert Orientierung an Grundgesetzauftrag

Keine rechtswidrige Finanzierung von S21 durch den Bund!

Das „Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“ warnt die Bundesregierung: Finanzielle Unterstützung des Projekts S21 wäre ein klarer Rechtsbruch. „Wer sich dem Grundgesetz verpflichtet weiß, darf sich darauf keinesfalls einlassen“, so Bündnissprecher und Jurist Dr. Eisenhart von Loeper. Völlig zu Recht fordert der Bund deshalb die bereits für S21 ausgezahlten Gelder von der Bahn zurück, nachdem die EU dieser Tage Fördergelder in Höhe von 1,2 Milliarden für S21 freigegeben hat.

Abwegig ist hingegen die Forderung des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne), der Bund solle in die Finanzierung von S21 einsteigen. „Herr Gastel sollte vielmehr einen augenblicklichen Stopp des Projekts fordern, weil ein Weiterbau die Bahn finanziell ruinieren würde und weil eine öffentliche Finanzierung rechtswidrig wäre“, so von Loeper. „Es ist doch widersinnig, wenn ausgerechnet die Grünen die Fortsetzung eines Projekts fordern, von dem heute schon klar ist, dass es mit seinen nur 8 Gleisen den Bahnverkehr bundesweit behindern und damit dem zentralen Anliegen ihrer Partei, dem Klimaschutz, zuwiderlaufen würde.“

Da die Bundesregierung nach Grundgesetz-Artikel 87 e Abs. 4 den verpflichtenden Auftrag zum „Ausbau und Erhalt des Schienenverkehrs“ hat, das Projekt S21 aber einen massiven Rückbau von Schieneninfrastruktur bedeutet, darf Verkehrsminister Scheuer keine Bundesmittel für dieses Projekt aufwenden. Jurist Dr. Eisenhart von Loeper: „Nachdem die Bundesregierung 2012/2013 durch rechtswidrigen Druck auf den Bahn-Aufsichtsrat den Weiterbau des Projekts erzwungen hatte, darf nun nicht der zweite Rechtsbruch folgen: diesen Bau auch noch mitzufinanzieren.“ S21 ist zu Recht ein „eigenwirtschaftliches“ Projekt der Bahn, das sie auf eigenes Risiko baut. Das geht bereits aus dem Umstand hervor, dass S21 nicht im „Bundesverkehrswegeplan“ vorgesehen ist, weil es keinen bahnverkehrlichen Bedarf befriedigt.

Das Aktionsbündnis fordert deshalb den Erhalt der 16 Kopfbahnhofgleise, eine Modernisierung des Kopfbahnhofs und eine klimaverträgliche alternative Nutzung der schon für S21 erstellten Bauwerke. Auch nach heutigem Stand würde das noch Kosten in Milliardenhöhe sparen – und die Bundesregierung dürfte sich an der Finanzierung beteiligen.

Das Argument, die Bahn sei vertraglich verpflichtet, S21 zu Ende zu bauen, wird durch ein vom Aktionsbündnis in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Professor Urs Kramer, Universität Passau, gründlich widerlegt. Von Loeper: „Da sich die Vertragsbedingungen seit dem Vertragsabschluss grundlegend geändert haben, die Verhandlungen über eine Nachfinanzierung („Sprechklausel“) gescheitert sind und der Bahn nicht zuzumuten ist, eine eigene schwere Vermögenschädigung in Kauf zu nehmen, ist der Vertrag nicht mehr bindend.“