Längst überfällige Konsequenz aus langjähriger Fehlplanung

Zum Planungsstopp für die Stuttgart-21-Fildertrasse West (PFA 1.3b)

„Besser spät als gar nicht bemerken nun die Verantwortlichen das Scheitern der S21-Filderplanungen“, so Steffen Siegel von der Schutzgemeinschaft Filder zu den gestern vom Grünen Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer veranlassten Stopp der Anhörungen – und damit des Planungsverfahrens – für den Fildertrassenabschnitt, der die Gäubahn zum Flughafen führen sollte. Seit Jahren ist die Strecke wegen des dort vorgesehenen Mischverkehrs umstritten, der die gemeinsame Nutzung der ohnehin stark belasteten S-Bahnverbindung mit dem zusätzlichen Fernverkehr von/zum Süden von/zum Flughafen bzw. Hauptbahnhof überfordert hätte.

Die jetzt vorgeschlagene Lösung eines zehn Kilometer langen doppelröhrigen Tunnels toppt allerdings noch die bisherigen Fehlplanungen. Er würde weitere Milliarden kosten, eine Fertigstellung auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben, Notlösungen der Gäubahnanbindung verewigen und vor allem mit weiteren hunderttausenden Tonnen an CO2-Emmissionen Öl ins Feuer der Erderwärmung gießen. (Das Aktionsbündnis wird hierzu in den nächsten Tagen eine Studie über Klimaauswirkungen und Kostenfolgen der sog. Ergänzungsprojekte veröffentlichen.)

Als historisches Kuriosum bewertet es Siegel, dass nun ausgerechnet eine Initiative aus den Reihen der CDU den entscheidenden Sargnagel für die seit über 20 Jahren geplante und von den S21-Kritikern immer als bahntechnisches NoGo bemängelte Trasse einschlägt: Steffen Bilger, CDU-Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, hatte mit seiner „Alternativlösung“ indirekt die bisherige 20-jährige Fehlplanung bestätigt, worauf Reimer die längst überfällige Konsequenz zog, dass nicht weitergeplant oder gar gebaut werden könne, wenn die bisherige Lösung zumindest massiv infrage steht.

Statt zwischen zwei gleichermaßen untauglichen Lösungen zu wählen, fordert Steffen Siegel auch im Namen des Aktionsbündnisses den unbefristeten Erhalt der Panoramabahn und ihre oberirdische Zuführung in den Hauptbahnhof.

Wie hier gebietet die Vernunft auch an anderen Stellen des Projekts zumindest ein Innehalten bis die Vorbehalte gegen die bisherige Planung entweder entkräftet oder durch praktikable, d.h. finanzierbare und klimaverträgliche Alternativen ersetzt werden können. Das gilt für den Weiterbau am östlichen Teil der Fildertrasse (vom Flughafen bis zum geplanten Fildertunnel), die nur künstlich vom Planungsabschnitt West getrennt wurde. Das gilt für den City-Tiefbahnhof selbst, der wegen seiner Kapazitätsmängel durch den Vorschlag eines unterirdischen Ergänzungs-Kopfbahnhofs von Verkehrsminister Hermann ebenso infrage gestellt wird wie die bisherige Fildertrasse von Staatssekretär Bilger. Und das gilt besonders fürdie S21-Tunnelanlagen, deren mangelnder Brandschutz massiv in der Kritik steht.

Kontakt:
Steffen Siegel 0162 692 51 86
Werner Sauerborn 0171 320 980 1

 

Die Schutzgemeinschaft Filder engagiert sich weiter gegen die Fehlplanung auf dem Filderabschnitt von Stuttgart 21

Revisions-Urteil Leipzig

Das Revisions-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18. Juni 2020 bedeutet bedauerlicher Weise, dass der Bau der Neubaustrecke auf den Fildern und des  Flughafenbahnhofs  unter der Messe weitergeht. Leider ging das Gericht auf unsere schwerwiegenden Einwände gegen den völlig unzureichenden Brandschutz im Tiefbahnhof unter der Messe und gegen die unzulässige Aufteilung des Planabschnitts 1.3 in zwei Abschnitten nicht ein.

Weil den Planern von S 21 ein Formfehler unterlaufen war (Straßenbau) hatte der VGH Mannheim zunächst die Planfeststellung aufgehoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Urteil der Vorinstanz revidiert – weil der Formfehler inzwischen geheilt ist.

Die Schutzgemeinschaft Filder sieht jetzt jedoch – anders als es nach dem Urteil des VGH Mannheim vor anderthalb Jahren zu befürchten war – den Rechtsweg gegen die Gäubahnführung nicht verbaut: Die SG Filder kann nun den berechtigten Kampf gegen die Gäubahnführung über den Flughafen beim Teilabschnitt 1.3b wie bisher fortzusetzen. Das BVerwG Leipzig hat, so die Schutzgemeinschaft, durch den Verweis der Gäubahnführung in den Abschnitt 1.3b die Rechtsschutzlücke, die durch das Mannheimer VGH-Urteil entstanden war, beseitigt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft und Verkehrsingenieur Frank Distel: „Endgültiges wissen wir zwar erst, wenn in einigen Wochen die ausführliche Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir im Abschnitt 1.3b weiterhin unsere zugkräftigen Argumente gegen die geplante Führung der Gäubahn über den Flughafen weiter einbringen können.

Gelingt es, die Gäubahn auf der heutigen Panoramastrecke zu belassen, entfiele auch die für zwei oder mehr Jahre zu erwartende baubedingte Unterbrechung der S-Bahn zwischen Echterdingen und Flughafen und das Abhängen von Bernhausen. Ebenso entfiele die umstrittene, mindestens fünfjährige Unterbrechung der Gäubahn zwischen Vaihingen und Stuttgart Hbf.

Aus Gründen der Zukunftssicherheit des Bahnverkehrs auf den Fildern liegt uns vor allem daran, den Engpass durch die folgenreiche Fehlplanung des Mischverkehrs mit S-Bahnen, Regionalzügen der Gäubahn und des IC Stuttgart-Zürich zwischen Rohrer Kurve und Flughafen zu vermeiden. Gelingt uns dies im Verfahren 1.3b, dann blieben auf der Filderstrecke erhebliche Reserven für eine Verdichtung des S-Bahn-Takts frei – zugunsten einer nachhaltigen Verbesserung der Nahverkehrsversorgung des Filderraumes.“

Der Kampf der Schutzgemeinschaft Filder e. V. gegen eine der schlimmsten Fehlplanungen der deutschen Bahngeschichte geht weiter.

Kontakt:
Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder Neuhausen, 07158 5850
Frank Distel 0179 597273
Gabi Visintin, Pressearbeit 0179 2050449

Unterstützen Sie die Revision gegen das Gerichtsurteil zum Filderabschnitt 1.3a von Stuttgart 21 mit einer Spende

Die Schutzgemeinschaft Filder hat gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1.3a geklagt und gewonnen. Wir konnten nur deshalb gewinnen, weil die Planer einen formalen Fehler bei der Südumfahrung Filder begingen. Bei fast allen wesentlichen Punkten ist das Gericht den ganz fragwürdigen Vorgaben der Bahn gefolgt.

Wir von der Schutzgemeinschaft Filder haben uns deshalb nach schwierigen internen Diskussionen dazu durchgerungen, Revision einzulegen. Dies ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Deshalb sind wir zwingend neben unseren Eigenmitteln auf Ihre großzügige Spende angewiesen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, können Sie diese steuerlich absetzen. Ihre Spende wird zweckgebunden für das Klageverfahren und die Revision verwendet. Sollten wir mehr Geld bekommen als für das Verfahren nötig ist, so wird das überschüssige Geld im Sinne unserer Satzung für den Schutz der Filder eingesetzt.

Unser Spendenkonto bei der „Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen“ lautet:
Zahlungsempfänger: Schutzgemeinschaft Filder e. V.

IBAN: DE 93 6115 0020 0010 5976 51
Verwendungszweck: „Unterstützung Klageverfahren 1.3a und 1.3b“

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, bitte unbedingt Name und Anschrift leserlich anfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder (Tel.: 07158 5850)

Der Planfeststellungsbeschluss zum Filderabschnitt 1.3a – ein Sammelsurium dreister Zumutungen

Die „Schutzgemeinschaft Filder“ ist empört über die Oberflächlichkeit, mit der das Eisenbahnbundesamt (EBA) einen gehörigen Teil wohlbegründeter Einwendungen von Bürgern, Verbänden und Trägern öffentlicher Belange beiseite wischt, ohne seine Abwägung auch nur ansatzweise erschöpfend zu begründen, ja, auf zahlreiche Kritikpunkte zum Planfeststellungsabschnitt 1.3. wird gar nicht eingegangen.

So heißt es auf S. 86 des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) denn auch zusammenfassend:

„Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.“

Man spürt förmlich beim Durchlesen des 316-seitigen Beschlusses, unter welchem Zeitdruck und wahrscheinlich auch politischen Druck das (neutralitätsverpflichtete!) EBA steht.

Hier nur einige wenige Zitate:

  1. „Der Finanzierung stehen keine unüberwindbaren Schranken entgegen.“ (Seite 122)
    Ja glaubt denn das EBA immer noch an die Seriosität der Bahn, nachdem diese die Kosten zum wiederholten Mal gezwungenermaßen um Milliarden hochschrauben musste? Sind dem EBA das Gutachten von Vieregg/Rößler und die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes, die auf unterschiedlichem Weg jeweils auf 10 Milliarden Euro Gesamtkosten kamen, nicht bekannt?
  2. Die rechtlich fragwürdige Aufteilung des Abschnitts 1.3 in zwei Teilabschnitte a und b rechtfertige sich „aus der Vermeidung von Bau- und Inbetriebnahmeverzögerungen des Projektes Stuttgart 21“ (Seite 133). Dabei gehören beide Abschnitte zum Projekt Stuttgart 21. Die wichtige Direktverbindung Stuttgart – Zürich , die dann jahrelang unterbrochen würde, wird nicht problematisiert. Außerdem schreibt das EBA:
    „Die Planrechtfertigung des PFA 1.3b ist gegeben“ und nimmt damit ein Abwägungsergebnis über einen nicht erörterten Abschnitt unrechtmäßig vorweg. Bei 1.3b wurde nur die sog. Antragstrasse erörtert und diese ist längst von allen Beteiligten verworfen worden. Hält man denn die Bevölkerung für so einfältig?
  3. „Die Nullvariante (Beibehaltung Kopfbahnhof) sei nicht geeignet dem prognostizierten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden“. Heißt es lapidar auf Seite 121. Dabei wissen wir alle, dass der bestehende Bahnhof bereits mehr leistet als es der Tiefbahnhof jemals leisten wird.
  4. Auf die Punkte Kostensteigerung, Längsneigung der Gleise im Tiefbahnhof und vieles mehr wird nicht eingegangen, mit der Begründung, es fehlten „neue, eine andere Bewertungen als bislang erfordernde Tatsachen“ (Seite 145). Da fragt man sich, wo die Behörden im Anhörungsverfahren waren.
  5. Zum geforderten Integralen Taktfahrplan (ITF), einem genialen Prinzip der Schweizer Bahn fällt dem EBA nichts anderes ein als:
    „Die von Einwendern geforderte Einbindung in den ITF ist vom Vorhabenträger wegen fehlender Zweckmäßigkeit nicht vorgesehen. … Ein gewichtiger Nachteil durch das Absehen eines ITF-Knotens ist nicht gegeben.“ (Seite 145) Das ist schlicht eine Frechheit.
    (Nach dem ITF-Prinzip kommen Fern- und Regionalzüge aus allen Richtungen sternförmig zu bestimmten Zeitpunkten – etwa zur Minute 00 und/oder 30 – zusammen. Ein solches regelmäßig stattfindendes „Rendezvous“ der Züge erlaubt ein gegenseitiges Umsteigen in alle Richtungen und schafft damit systemweit optimale Reiseketten ohne lästige Wartezeiten.)
  6. Das Thema Mischverkehr auf der S-Bahntrasse auf den Fildern und die dadurch bedingte Beeinträchtigung des S-Bahnbetriebs war ein zentraler Punkt im Anhörungsverfahren. Im PFB heißt es, dass …„die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der S-Bahn im Filderbereich …nicht in Frage gestellt werden“ und im nächsten Satz heißt es, dass eine „Betriebssimulation gerade zur Hauptverkehrszeit eine Wahrscheinlichkeit für einen Verspätungsaufbau bei der S-Bahn ergab:“ Also doch?
    Die Forderung nach einer Taktverdichtung der S-Bahn (Verlängerung nach Neuhausen, eventueller Ringschluss ins Neckartal usw.) tut das Amt ab mit der Begründung:
    „Eine Taktverdichtung ist nach der plausiblen Gegenäußerung des Vorhabenträgers weder in der Hauptverkehrszeit für die S-Bahn kapazitiv möglich noch gebe es einen entsprechenden Bedarf.“ (Seite 151) Ein PFB muss jedoch auch die Zukunftsfähigkeit eines solchen Projektes bewerten.

Der PFB strotz von Unkenntnis, von dreister Verdrängung und von skandalösen Fehlbewertungen. So kann und darf eine Behörde, die über millionenschwere Eingriffstatbestände, zumal durch eine erwiesenermaßen gescheiterte Fehlplanung zu entscheiden hat, nicht mit Betroffenen umgehen.

Das EBA kommentiert außerdem den PFB mit dem Satz, weitere Verzögerungen seien „zu unterbinden“.  Das sprengt ja ganz offenkundig das Neutralitätsgebot des EBA und ist eine unerhörte Einmischung in die gerade stattfindende öffentliche Diskussion um die Weiterführung des Projektes S 21, um unzumutbare Kostensteigerungen, endlose Zeitverzögerungen, und einen möglichen Umstieg in ein anderes,  zukunftweisenderes Projekt.

Wir sehen in dieser Form eines Planfeststellungsbeschlusses unsere Rechte buchstäblich mit Füßen getreten und ziehen in Erwägung, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten.

 

Kontakt:
Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder
Mobil: 0162 6925186
Festnetz: 07158 5850