Brief an das Eisenbahn-Bundesamt

(hier als pdf-Datei)

Antrag nach §§ 48, 75 Abs. 2 S. 2 sowie ggfs. §§ 48, 75 Abs. 1 a S. 2 2 VwVf wegen ungenügenden Brandschutzes beim Bahnprojekt Stuttgart 21

Sehr geehrter Herr Präsident Hörster,
sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht (hier folgen Namen und Anschriften der Antragsteller)

beantrage ich,

das Eisenbahnbundesamt als für die Planfeststellung beim Projekt Stuttgart 21 zuständige Behörde möge

  1. innerhalb eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Projekt Stuttgart 21 Vorkehrungen und Auflagen gegenüber der Vorhabenträgerin anordnen, die geeignet sind, ein Versagen des Brandschutzes beim Brand eines Zugs in einem der S21-Tunnel, insbesondere auch im Fildertunnel als dem längsten Tunnel, auszuschließen, wie es § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG vorsieht;
  2. soweit jedoch festzustellen ist, dass der erforderliche Brandschutz wesentliche Mängel aufweist, die nicht oder – nach dem vorgerückten Stand des Bahnprojekts – nicht mehr durch eine Planergänzung behoben werden können, sodann die zugrunde liegenden Planfeststellungsbeschlüsse gemäß § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG aufheben.

Begründung:

  1. Rechtliche Ausgangslage

Antragsbefugnis der Antragsteller:

Die Schutzgemeinschaft Filder ist im Sinne des § 2 Abs. 1 UmwRG anerkannt und in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Förderung der Ziele des Umweltschutzes berührt, was wegen ihrer Beteiligung an der Planfeststellung als dort bekannt vorausgesetzt wird. Die Planung des Brand- und Katastrophenschutzes hat – schon wegen der erforderlichen Baumaßnahmen und des Austretens giftiger Stoffe im Unglücksfall – erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt.

Weiterlesen

Weiterhin kein Brandschutz bei Stuttgart 21

Die kürzlich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach knapp 2-jähriger Bearbeitungszeit genehmigte 18. (!!) Planänderung zu den Fluchtwegen des geplanten Tiefbahnhofs ist alles andere als der von der Bahn bejubelte „große Gewinn an Sicherheit und Ästhetik“. Vielmehr belege diese erneut die nicht heilbaren Stuttgart-21-typischen Fehlplanungen insbesondere beim Thema Brandschutz, so Diplom-Ingenieur Hans Heydemann von den S21-kritischen Ingenieuren22. Sehenden Auges läuft man in dieselbe teure Sackgasse wie beim Berliner Großflughafen BER, dessen Abriss und Wiederaufbau inzwischen ernsthaft diskutiert wird.

Die jetzt vorgesehene Anordnung von Fluchttreppenhäusern an den Bahnsteigenden werde nicht das letzte Wort sein in diesem nur noch abenteuerlich zu nennenden Umgang der DB mit der Sicherheit ihrer Fahrgäste. Im Brandfall müssten sich bis zu 24 000 Menschen retten bzw. gerettet werden – und dies (gegenüber dem bestehenden Kopfbahnhof) auf schmaleren Bahnsteigen, deren Zahl auch noch von 16 auf 8 halbiert sein würde. 2005 wurde dennoch eine Baugenehmigung ohne ergänzende Fluchtwege erteilt; alles sei sicher, hieß es. Nach Einsprüchen und Protesten der ProjektgegnerInnen ließ sich die DB 2014 zusätzliche Nottreppenhäuser genehmigen, zwei in der Mitte jedes Bahnsteigs. Dabei wären weitere Engpässe auf den ohnehin unterdimensionierter Bahnsteigflächen entstanden. Auch hier wäre eine lebensgefährliche Falle für viele, insbesondere für Kinder in Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte gebaut worden.

Genausowenig kann die jetzt mit Ach und Krach, vielen Auflagen und Einschränkungen genehmigte Planänderung das Problem der Entfluchtung im Brandfall lösen: Die Fluchtwege sind überlang, zu geringe Fluchtwegbreiten in den Kopfbauwerken bilden neue Engpässe, die Falltür-Ausgänge seien eine Notlösung, heißt es im Genehmigungsbescheid, weil „bauliche Zwangspunkte keine andere Lösung zulassen“.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat sich sichtlich schwer getan mit der Genehmigungserteilung, das zeigt allein die lange Bearbeitungsdauer von knapp zwei Jahren. Dies sei, so Heydemann, keineswegs „behördlichem Schwergang“ geschuldet, wie es die Bahn gern hinstellt, sondern den nicht lösbaren Sicherheitsfragen. Einwände der Behindertenverbände wurden ignoriert, Bedenken der Branddirektion und des Regierungspräsidiums werden kurzerhand auf eine Prüfung vor Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs verschoben, also auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Einmal mehr zeigt sich, dass das Eisenbahnbundesamt, statt seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden, vor der Macht der geschaffenen Fakten, vor politischen und wirtschaftlichen Interessen in die Knie geht. Das Aktionsbündnis prüft rechtliche Schritte.

 

Kontakt:
Werner Sauerborn 0171 320 980 1
Hans Heydemann 0711  628 488