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Negativ-Vorbild Köln und Stuttgart 21
Wölfle: Unzuverlässige Unternehmen können bei der Vergabe ausgeschlossen werden
Die Grünen im Landtag haben die Landesregierung in einer parlamentarischen Initiative aufgefordert, aus dem Kölner Bauskandal Konsequenzen zu ziehen. So soll die Landesregierung prüfen, ob rechtliche Möglichkeiten für die DB AG bestehen, bestimmte Bieter bei Vergabeverfahren für Stuttgart 21 auszuschließen. Außerdem wollen die Grünen wissen, welche Einflussmöglichkeiten das Land als wesentliche Mitfinanzierer hat, um zu gewährleisten, dass sich eklatante Sicherheitsmängel wie in Köln bei den Bauarbeiten der dortigen U-Bahn nicht in Stuttgart wiederholen.
Werner Wölfle, Stuttgarter Landtagsabgeordneter der Grünen und verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion: "Bauleistungen, so heißt in der VOB, müssen an zuverlässige Unternehmer vergeben werden. Der Bauherr kann nach der VOB Anbieter ausschließen, die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. Je nach dem wie sich der Kölner Bauskandal entwickelt oder ausweitet, kann und muss daraus die Konsequenz gezogen werden."


