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I. Zur Einführung: Ist das Bahnprojekt Stuttgart 21 umkehrbar oder gibt es den „point of no return“?
a) Wir wissen aus dem Entschwärzungsprozess gegen das Kanzleramt, dass der Weiterbau-Beschluss des Bahn-Aufsichtsrats zu S 21 auf massiver und sachfremder Einflussnahme der politischen Prominenz beruhte. Diese rechtswidrige Belastung darf keinen Bestand haben.
b) Das Kanzleramt hat wörtlich im Schriftsatz seiner Anwaltskanzlei vom 2.06.2015, S. 15, erklärt: „Die Frage eines Abbruchs des Projektes ist … kein abgeschlossener Vorgang …. Für den Fall, dass es zu weiteren Mehrkosten kommt, stellt sich die Diskussion wieder“, abrufbar unter www.strafvereitelung.de.
Dazu verpflichtet auch der simple Grund, den die Staatsanwaltschaft Berlin nannte, als es um den Vorwurf strafbarer Untreue der Verantwortlichen ging:
Ist den Aufsichtsräten nach sorgfältiger Prüfung bewusst, dass die Ausstiegskosten niedriger liegen als die Weiterbaukosten?
Wird das positiv geklärt, wie es Dr. Vieregg getan hat, ist der Aus- und Umstieg von Stuttgart 21 aus Rechtsgründen unerlässlich, neudeutsch „alternativlos“.
II. Der Bahn-Vorstand informiert lieber nicht, notfalls häppchenweise
– Da traut sich der Vorstand, die zentrale Frage der Kosten des Ausstiegs auszuschweigen und setzt sich Haftungsrisiken aus. Das Gutachten Dr. Vieregg zu ignorieren, dass der Ausstieg um vier bis sechs Milliarden Euro weniger kostet als der Weiterbau, ist untragbar.
Das darf sich der Aufsichtsrat nicht bieten lassen.
– Da gesteht die Bahn jetzt zwei Jahre Bauzeitverzögerung ein, sie hatte aber intern 2013 laut Dossier aus dem Verkehrsressort bereits drei Jahre Zeitverzug veranschlagt. Ihre angepeilte „Gegensteuerung“ der Bauintensivierung ist illusionär, ungenehmigt und würde die betroffenen Bewohner und das Mineralwasservorkommen untragbar gefährden.
– Da behauptet der Bahn-Vorstand kess eine mögliche Kostensenkung von 100 Millionen Euro, hat aber 2009 schon einmal die Kosten um 891 Millionen Euro geschönt, was er 2012 als selbst verschuldet einräumte. Solche „Gegensteuerung“ ist unseriös und unglaubwürdig.
– Da wird noch dazu aberwitzig behauptet, man könne ein Großprojekt auf mutmaßlich weitere sieben oder mehr Jahre mit aufgebrauchtem Risikopuffer betreiben. Der Risikopuffer des Finanzierungsvertrags von 2009 betrug 1,45 Mrd. Euro . Auf dieser Basis müsste das Projekt jetzt schon allein unter diesem Aspekt mit mindestens 7,5 bis 8 Milliarden Euro gesichert sein. Ein Weiterbau verbietet sich, wenn niemand diese Kosten trägt.
Die Faktoren, die dem Projekt aus anderen Gründen keinen Sinn geben, wie die drastische Bahnhofsverkleinerung, die Gefährdung der Menschen an Leib und Leben durch sechsfache, das Soll überschreitende Gleisneigung, durch den ungelösten Brandschutz und anderes, seien hier nur genannt, aber nicht vertieft.
III. Ergebnis:
Die dramatische Kostenverschleierung und die eingestandene Bauzeitverzögerung zeigen, dass der Bahn-Vorstand die Projektentwicklung längst nicht mehr im Griff hat und restlos überfordert ist. Da ist es die Stunde des Aufsichtsrats, keine verbalen Luftblasen zu erzeugen, sondern Konsequenzen zu ziehen, und zwar zuerst in den Sachfragen. Welche Stühle dann wackeln, muss – wie bei Koalitionsverhandlungen – nachrangig sein.
Wir fordern, dass die Kostenrechnung des Bahn-Gutachters und die Studie zu den Haftungsrisiken der Aufsichtsräte öffentlich zugänglich werden müssen.
Unsere Botschaft ist: Die Öffentlichkeit und der Bahn- Aufsichtsrat sollten die dramatischen Stuttgart-21-Kostensignale als Chance für den Umstieg verstehen. Auch die Bauzeitverzögerungen erleichtern in Wahrheit den Umstieg. Der Aus- und Umstieg auf den modernisierten Kopfbahnhof ist notwendiger denn je, weil er um Milliarden Euro günstiger liegen wird als der Stuttgart-21-Weiterbau.
Wir im Aktionsbündnis haben als Freunde der Bahn den 20 Aufsichtsräten jetzt geschrieben und die Gesprächsinitiative der Experten-Arbeitsgruppe für die Umstiegsoptionen unterbreitet.[/box]
Der unwirtschaftliche Weiterbau des Großprojekts „Stuttgart 21“ wirft lange Schatten auf das Kanzleramt und die Bahn-Verantwortlichen wegen Untreue.
Zwei engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“, Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter, haben Strafanzeige gegen zwei Berliner Staatsanwälte erstattet, weil sie jegliche Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Untreue gegen die Bahn-Vorstände Rüdiger Grube, Volker Kefer verweigert haben. Auch Bahn-Aufsichtsräte, Staatssekretäre sowie Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Ex-Wirtschaftsminister Philipp Rösler scheinen gegen die Strafverfolgungsbehörden immun zu sein. Dank der frappierenden Untätigkeit der zuständigen Hauptstadt-Staatsanwälte – vorerst zumindest.
Das Kanzleramt selbst, hat inzwischen Dokumente freigeben müssen, die untermauern, wie sehr die frühere Bundesregierung 2013 mit aller Macht die gewünschten Entscheidungen des Bahn-Aufsichtsrats herbeigeführt hat. Allem zum Trotz und entgegen dem unwirtschaftlichen Weiterbau von Stuttgart 21.
Anzeigeerstatter Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des „Aktionsbündnisses gegen S21“ und Dieter Reicherter, selbst ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D., haben Rückenwind durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs: Denn dieser erklärt staatsanwaltliche Ermittlungen bereits für geboten, wenn sich die beschuldigten „Vortäter“ auch nur möglicherweise der Straftat schuldig gemacht haben. Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper nennt das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Weiterbau-Beschlusses zu S 21 jetzt „unausweichlich“.
Das Brisante dabei: Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft hätten deshalb nicht ermittelt, weil die Angezeigten durch den Weiterbau von S 21 nicht nachweislich eine Schädigung der Bahn in Kauf genommen hätten. „Niemand kann aber das mögliche Verschulden der Tatverdächtigen ernsthaft in Zweifel ziehen, so dass jede weitere Verweigerung der Ermittlungen eine Strafvereitelung bedeuten würde“, erklärt Eisenhart von Loeper.
Dieter Reicherter, prominenter Mit-Anzeigeerstatter, hält es aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Strafrichter für „sehr ungewöhnlich“, dass die Strafverfolgungsbehörde umfangreiche Dokumente und Eingeständnisse ausgerechnet des Kanzleramts, die zusammen mit anderen Faktoren ein „erdrückendes Beweismaterial“ für eine weitere Aufklärung ergäben, völlig ignoriere.
Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper hat deshalb den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann um den gesetzlich gewährten Informationszugang zu allen Berichten ersucht, die zwischen der Senatsverwaltung und den ihr nachgeordneten Berliner Stafverfolgungs-behörden im Zusammenhang mit den erstatteten Strafanzeigen gewechselt wurden.
Drei Staatssekretäre der Bundesregierung aus dem Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsressort hatten, weil die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im bundeseigenen Besitz liegt, dort als Aufsichtsräte kraft Gesetzes weisungsunabhängig ihre Entscheidung allein am Wohl dieses Unternehmens zu orientieren. Nachdem ein Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium durchgesickert war, das die Berechnungen der Bahn zu den Ausstiegskosten von S 21 für „nicht belastbar“ erklärt und Verhandlungen mit den Projektpartnern über den Ausstieg befürwortet hatte, war das Kanzleramt darüber hochgradig alarmiert, wie dessen Dokumente belegen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich, wie die Vermerke ihrer Mitarbeiter hervorheben, nachhaltig „zu S 21 bekannt“ und ließ nun auf breiter Front vorbehaltlos und definitiv den Weiterbau des Großprojekts verkünden, als wenn der Bahn-Aufsichtsrat nichts zu entscheiden hätte. Die Staatssekretäre gerieten dadurch in ein Dilemma, das ihnen der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21 in mehreren Schreiben persönlich vor Augen geführt hatte: Wenn sie ihre Entscheidung gesetzwidrig nicht am Unternehmenswohl der Deutschen Bahn ausrichten würden, werde das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings ist vom damals maßgeblichen Ex-Kanzleramtschef bekannt, dass mit Abweichlern vom Fraktions- oder Regierungskurs nicht zimperlich umgegangen wird. In neuerer Zeit, ist auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, mit dieser Haltung aufgefallen. Pofalla hatte Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach deshalb schon einmal erklärt, er könne „seine Fresse nicht mehr sehen“. Außerdem: „Ich kann deine Scheiße nicht mehr hören.“
Bekannt ist auch, dass die Bundeskanzlerin S 21 eine „übergroße Bedeutung“ beimisst und sich insoweit auf ihre grundgesetzliche Richtlinienkompetenz beruft (so noch jüngst deren Anwaltskanzlei im Prozess um die weitere Entschwärzung der Vermerke zu S 21 vor dem Verwaltungsgericht Berlin, obwohl keine Richtlinienkompetenz einen Rechtsbruch gestattet). Hätten sich die Staatssekretäre also gegen die Regierungslinie des unbedingten Weiterbaus von Stuttgart 21 gestellt, hätte sie dies voraussichtlich ihr Amt innerhalb der Regierung gekostet. Das Großprojekt Stuttgart 21 mit damals gut zwei Milliarden Kostendefizit wäre aber ohne das Einverständnis der Staatssekretäre nicht weitergebaut worden, weil sie im Aufsichtsrat eine führende Stellung inne hatten.
Ziemlich genau lässt sich inzwischen beurteilen, wie das Stimmverhalten der drei Staatssekretäre der Bundesregierung beim Beschluss über Stuttgart 21 am 5. März 2013 zustande kam:
Verkehrs-Staatssekretär Michael Odenwald hatte Gespräche mit Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (heute übrigens im Vorstand der Deutschen Bahn) zu führen. Dazu hat er laut Kanzleramt schon im Voraus eruieren wollen, ob ein Ausstieg aus S 21 politisch akzeptabel sei, was unvereinbar war mit seiner Stellung als Bahn-Aufsichtsrat. Der Wirtschafts-Staatssekretär wurde nach einem präzisen Bericht der „Wirtschaftswoche“ nach einer Krisensitzung einzelner Aufsichtsräte noch kurz vor dem Termin des Aufsichtsrats von Ex-Wirtschaftsminister Rösler „auf Linie gebracht“. Bedeutet: politisch umgedreht
Einzig der Finanz-Staatssekretär hat sich dem Dilemma zwischen drohendem Amtsentzug und Strafverfolgung durch plötzliche Krankmeldung entzogen, ohne von seinem gesetzlichen Recht auf ein schriftliches Votum Gebrauch zu machen. All diese Fakten und sehr viel mehr haben die Anzeigeerstatter der Berliner Staatsanwaltschaften vorgetragen und untermauert. Doch diese verweigern die Ermittlungen, weil angeblich „tatsachenfundierte Anhaltspunkte“ für ein Verschulden der Angezeigten fehlen würden.
In Wahrheit wussten die Staatssekretäre, nicht minder die Bahn-Vorstände und Ex-Minister, entgegen den Berliner Staatsanwälten nach monatelanger Debatte sehr genau, dass sie die Schädigung des Unternehmens Deutsche Bahn durch den unwirtschaftlichen Weiterbau von S 21 in Kauf nehmen sollten, weil es politisch „von ganz oben“ so gewollt war.
Auf der nun zur Pressekonferenz freigeschalteten Internetseite:
www.Stuttgart21.Strafvereitelung.de
finden sich alle originalen Dokumente des Kanzleramtes, die Schriftwechsel zwischen den Anzeigeerstattern und den Staatsanwälten. Die Briefe an den Justizsenator von Berlin sowie weitere Hintergrund-Informationen und Links. Die Seite ist sowohl für Journalisten als auch interessierte Bürger interessant und wird in den kommenden Wochen weiter ausgebaut.
Dieser Auftaktkonferenz im November werden weitere Termine im Dezember folgen.
Ihre heutigen Gesprächspartner:
Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper
Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21
Dieter Reicherter
Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D.
und ehemaliger Staatsanwalt
Liebe Freundinnen und Freunde,
„Stuttgart 21 ist Betrug“ – bei Anlegen allgemeiner moralischer Maßstäbe ein klarer Fall! Wer einen Bahnhof für 4,5 Mrd. Euro verspricht, obwohl er weiß, dass es fast doppelt zu teuer wird und wer eine Verdopplung der Kapazität verspricht, wohlwissend dass der neue kaum die Hälfte des bestehenden Bahnhofs erreichen würde, ist ein Betrüger. Dass dieser Betrug trotz vielfacher Anläufe bisher nirgendwo strafrechtlich verfolgt wird, dass es keine Untersuchungsausschüsse, keine Anklagen, geschweige den Verurteilungen gibt, ist Spezifikum von S21 und ein Unding, das „auf Dauer die öffentlichen Vorurteile über die Tätigkeit der Ermittlungsbehörden – die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen – verstärken und zu Legitimationseinbußen des Kriminaljustizsystems führen.“ muss – so schreibt es Prof. Felix Herzog aus Bremen in seinem vom Aktionsbündnis beauftragten Gutachten zur Zurückweisung der Strafanzeige gegen die Bahnmanager durch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Anlage), das jüngst DER SPIEGEL aufgriff und über das Eisenhart von Loeper auf der 244. Montagsdemo berichtete.
Herzog übt nicht nur eine fachlich harte Kritik an der Berliner Einstellungsverfügung, er zeigt auch, dass ein enges Verständnis von Betrug, Eigennutz oder Vorsatz die komplexen Strukturen der großen Wirtschaftskriminalität heutzutage nicht mehr erfasst. Das trifft‘s. Gerade in Bezug auf Stuttgart 21: Ein schier undurchdringliches Netz von Profiteuren des Projekts einerseits und anderen, die größte Nachteile bei seiner Beendigung hätten, verhindert bisher erfolgreich den längst überfällige Projektabbruch: Am offensichtlichsten ist es noch bei Baumultis und Herrenknechten, die lukrative Aufträge verlören und Immobilienspekulanten, die sich von Milliardenanlageoptionen verabschieden müssten. Kretschmann lässt das Projekt weiter laufen, weil ihm der Erhalt der Koalition wichtiger ist als Stuttgart 21 und eine Heerschar von Politikern und Managern würden wohl mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt, wenn sie einräumen müssten, jahrelang auf ein falsches Pferd gesetzt zu haben. Karrieren wären abrupt zu Ende, eine Flut von Strafverfahren, Schadensersatzforderungen und mediale Pranger würden viele bis an ihr Lebensende begleiten. Ob man‘s will oder nicht.
Eben in diesen drohenden Konsequenzen sieht auch Herzog ein Betrugsmotiv: „Mehr als naheliegend ist es, dass wirtschaftliches Fehlverhalten häufig von Fehlentscheidungen ausgelöst wird, in deren Konsequenz man den Verlust seiner Führungsposition und damit erheblicher Bezüge fürchtet. An dem Projekt „Stuttgart 21“ trotz der Kostenexplosion weiter festzuhalten und dies durch Desinformation zu befördern, kann nach kriminalistischer Erfahrung natürlich als Indikator für ein eigennütziges Verhalten angesehen werden.“
Jetzt liegt die Sache beim Berliner Justizsenator Thomas Heilmann, einem langjährigen Weggefährten von Sebastian Turner, der aber andererseits oft auch von der Berliner Opposition gelobt wird und zu den beliebtesten Politikern Berlins zählt, wie wikipedia schreibt.
700 bis 800 Unterschriften sind zusammengekommen bei Unterschriftenständen am Aktionswochenende 23./25. Oktober. Jetzt fehlen jetzt nur noch ca. 170 grüne Unterschriften – die Quote ungültiger schon eingerechnet (Stand 28.10). Bei den Blauen sind es mehr. Um die restlichen Unterschriften zusammenzubringen, wird es auf jeden Fall erst mal weiter noch Stände und Aktionen geben. Das müsste (bei den grünen) in zwei, drei Wochen zu schaffen sein.
Der Abbruch der Filderanhörung am 7. Oktober stellt nach Auffassung von RA Dr. Eisenhart von Loeper einen Verfahrensfehler dar, der nur geheilt werden kann, wenn die Erörterung fortgesetzt wird. Dies begründet von Loeper minutiös in einem längeren Schreiben im Auftrag von Schutzgemeinschaft Filder und BUND an das Regierungspräsidium, in dem auch auf jüngste Entscheidungen des Mannheimer Verwaltungsgerichtshof Bezug genommen wird.
Diese laufen darauf hinaus, dass der Nachweis von Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, wie ihn der frühere Bahningenieur Sven Andersen in seinem Gutachten zur Filder-Erörterung hinsichtlich der lebensbedrohlichen Gleisneigung darlegte, die generelle Planrechtfertigung von S21 infrage stellen kann. (Siehe Pressemitteilung und Bericht der Stuttgarter Zeitung)
A propos Gefahr für Leib und Leben. Den völlig unzureichenden
stellten Brandoberamtsrat a.D. Johannes Frank, Thilo Böhmer und Roland Morlock am 22.10.2014 in einer Veranstaltung der Initiative Feuerbach für K 21 und der Naturfreunde Feuerbach dar. Dokumentiert von cams 21. Die organisierte Verantwortungslosigkeit!
– bisschen wirr, aber witzig: http://www.youtube.com/watch?v=8rbpFxSFbmk