PM: Aktionsbündnis gegen S21 kritisiert unkontrollierte Corona-Hilfen des Bundes

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Aktionsbündnis gegen S21 kritisiert unkontrollierte Corona-Hilfen des Bundes

Mogelpackung zur rechtswidrigen Finanzierung von Stuttgart 21

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fordert den Bahn-Aufsichtsrat auf, in seiner Sitzung am Freitag Plänen zur Schwächung der Bahn nicht zuzustimmen. Die vom Bund in Aussicht gestellte Kapitalerhöhung für die Bahn in Höhe von 6,9 bis 8,4 Milliarden Euro soll mit massiven Kürzungen der Personal- und Sachkosten von bis zu 5,1 Milliarden Euro erkauft werden, während an den vorgesehenen Investitionen festgehalten werden soll – unabhängig davon, ob sie dem Bahnbetrieb wirklich nützen. Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper: „Statt die angesichts des Sparzwangs der Bahn knappen Finanzmittel für eine Qualitätsverbesserung des Bahnangebots einzusetzen, wird auf diese Weise ihr Angebot weiter verschlechtert. Wir brauchen aber eine hoch attraktive Bahn, wenn wir auch nur annähernd die Klimaziele erreichen wollen.“ Investitionen wie die Tieferlegung und Verkleinerung des Stuttgarter Hauptbahnhofs führten zu einer weiteren Angebotsverschlechterung und dienten lediglich der Bauwirtschaft.

Die Berechnungen der Bahn, es sei ihr durch die Corona-Krise ein Schaden von bis zu 13,5 Milliarden entstanden, werden von Fachleuten angezweifelt. Vielmehr scheint diese Summe absichtlich hoch angesetzt, um dem Bund eine verdeckte Finanzierung von eigenwirtschaftlichen Investitions-Projekten wie S21 zu ermöglichen, die er auf legalem Wege nicht finanzieren dürfte.

Stattdessen fordert das Aktionsbündnis, die Corona-Krise als Chance zur Neuorientierung zu nutzen. Co-Sprecher Martin Poguntke: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um umzusteuern und Bundesgelder künftig ausschließlich zur streng kontrollierten Angebotsverbesserung der Bahn einzusetzen und schädliche Prestigeprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ So könne bei einer Umnutzung des bereits für Stuttgart 21 Gebauten und einer Modernisierung des vorhandenen Bahnhofs sowohl die Qualität des Bahnangebots verbessert als auch bis zu 5 Milliarden Euro gespart und für weitere sinnvolle Maßnahmen verwandt werden.

„Wir erwarten vom Bahn-Aufsichtsrat, dass er sich in der Sitzung am Freitag eindeutig zu einer Rückbesinnung der Bahn auf ihre eigentlichen Ziele ausspricht: einen konsequenten Ausbau des attraktiven klimaschonenden Bahn-Verkehrs.“ Der Bahn-Aufsichtsrat dürfe sich nicht mehr zum Büttel der Politik machen lassen, wo diese bahnfremde Ziele verfolgt.

Auch bei dieser Aufsichtsratssitzung der Bahn wird wieder eine – Corona-bedingt etwas kleinere – Abordnung aus Stuttgart vor dem Berliner Bahn-Tower demonstrieren.

Auch Stuttgart 21 auf den Prüfstand!

Keine bedingungslosen Steuermilliarden für die Deutsche Bahn

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 spricht sich energisch gegen das Ansinnen der Bahn aus, wegen Verlusten durch die Corona-Krise Milliarden-Finanzhilfen vom Bund zu fordern, und das ohne jegliches Wenn und Aber. Jeder Betrieb, der aktuell Corona-bedingt Staatsgeld bekommt, muss sich einer genauen Prüfung unterziehen, damit nicht mit öffentlichen Geldern Dividenden, Boni oder Luxusinvestitionen finanziert werden. Das muss auch für die DB AG gelten: Solange bei Stuttgart 21 Milliarden in ein Fass ohne Boden fließen, kann es keine bedingungslosen Subventionen geben, so nachvollziehbar die Einnahmeausfälle der DB und anderer Bahnbetreiber auch sind.

Als gutes Zeichen wertete Martin Poguntke, Sprecher des Aktionsbündnisses, die zunehmende Bereitschaft in weiten Teilen von Gesellschaft und Politik, angesichts von Corona, Lehren aus den Fehlern der Vergangenheit zu ziehen. Insbesondere die Klimaverträglichkeit müsse zum Maßstab künftiger Förderprogramme werden. Das muss auch für große klimabelastende Infrastrukturprojekte gelten, allen voran für Stuttgart 21.

„Ohne eine Überprüfung von Sinn und Zweck, gesellschaftlichem Nutzen und klimapolitischen Kosten von S21, darf es keine zusätzlichen Gelder für die Bahn geben“, so Poguntke. Es dürfe nicht sein, dass der Bahnkonzern Krisengelder abschöpft, um in Stuttgart eine 10 Milliarden teure brandgefährliche Bahnhofsverkleinerung realisieren zu können.

Das Aktionsbündnis fordert deshalb, grundsätzlich zu prüfen, inwieweit die Corona bedingten Einnahmeausfälle durch ein Umsteuern bei S21 im Sinne einer kostengünstigen Modernisierung des bestehenden Bahnhofs unter möglichst weitgehender Nutzung des bisher Gebauten aufgefangen werden können. Es ist niemandem, erst recht nicht den vielen am Rande des Abgrunds stehenden Arbeitnehmer:innen, Familien und Unternehmen in Deutschland zu vermitteln, dass die Bahn Corona-Hilfen bekommt, während sie weiter Milliarden in einem desaströsen Projekt in Stuttgart versenkt.

Forderung Matthias Gastels, MdB/Grüne, der Bund solle in die Finanzierung von S21 einsteigen, ist rechtswidrig

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 2. März 2020

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Aktionsbündnis fordert Orientierung an Grundgesetzauftrag

Keine rechtswidrige Finanzierung von S21 durch den Bund!

Das „Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“ warnt die Bundesregierung: Finanzielle Unterstützung des Projekts S21 wäre ein klarer Rechtsbruch. „Wer sich dem Grundgesetz verpflichtet weiß, darf sich darauf keinesfalls einlassen“, so Bündnissprecher und Jurist Dr. Eisenhart von Loeper. Völlig zu Recht fordert der Bund deshalb die bereits für S21 ausgezahlten Gelder von der Bahn zurück, nachdem die EU dieser Tage Fördergelder in Höhe von 1,2 Milliarden für S21 freigegeben hat.

Abwegig ist hingegen die Forderung des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne), der Bund solle in die Finanzierung von S21 einsteigen. „Herr Gastel sollte vielmehr einen augenblicklichen Stopp des Projekts fordern, weil ein Weiterbau die Bahn finanziell ruinieren würde und weil eine öffentliche Finanzierung rechtswidrig wäre“, so von Loeper. „Es ist doch widersinnig, wenn ausgerechnet die Grünen die Fortsetzung eines Projekts fordern, von dem heute schon klar ist, dass es mit seinen nur 8 Gleisen den Bahnverkehr bundesweit behindern und damit dem zentralen Anliegen ihrer Partei, dem Klimaschutz, zuwiderlaufen würde.“

Da die Bundesregierung nach Grundgesetz-Artikel 87 e Abs. 4 den verpflichtenden Auftrag zum „Ausbau und Erhalt des Schienenverkehrs“ hat, das Projekt S21 aber einen massiven Rückbau von Schieneninfrastruktur bedeutet, darf Verkehrsminister Scheuer keine Bundesmittel für dieses Projekt aufwenden. Jurist Dr. Eisenhart von Loeper: „Nachdem die Bundesregierung 2012/2013 durch rechtswidrigen Druck auf den Bahn-Aufsichtsrat den Weiterbau des Projekts erzwungen hatte, darf nun nicht der zweite Rechtsbruch folgen: diesen Bau auch noch mitzufinanzieren.“ S21 ist zu Recht ein „eigenwirtschaftliches“ Projekt der Bahn, das sie auf eigenes Risiko baut. Das geht bereits aus dem Umstand hervor, dass S21 nicht im „Bundesverkehrswegeplan“ vorgesehen ist, weil es keinen bahnverkehrlichen Bedarf befriedigt.

Das Aktionsbündnis fordert deshalb den Erhalt der 16 Kopfbahnhofgleise, eine Modernisierung des Kopfbahnhofs und eine klimaverträgliche alternative Nutzung der schon für S21 erstellten Bauwerke. Auch nach heutigem Stand würde das noch Kosten in Milliardenhöhe sparen – und die Bundesregierung dürfte sich an der Finanzierung beteiligen.

Das Argument, die Bahn sei vertraglich verpflichtet, S21 zu Ende zu bauen, wird durch ein vom Aktionsbündnis in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Professor Urs Kramer, Universität Passau, gründlich widerlegt. Von Loeper: „Da sich die Vertragsbedingungen seit dem Vertragsabschluss grundlegend geändert haben, die Verhandlungen über eine Nachfinanzierung („Sprechklausel“) gescheitert sind und der Bahn nicht zuzumuten ist, eine eigene schwere Vermögenschädigung in Kauf zu nehmen, ist der Vertrag nicht mehr bindend.“

Staatsanwaltschaft Berlin fordert Aufklärung vom Chef

Zwar feiert die Deutsche Bahn AG gerne ihren „Baufortschritt“ beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Nach Ansicht des Aktionsbündnisses können solche „finsteren Fakten“ beim Tunnelbau den Vermögensschaden für den Bahnkonzern jedoch weiter steigern, wenn zur Vermeidung strafbarer Untreue der Umstieg von Stuttgart 21 unabweisbar wird.

Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper verweist auf die Doppelrolle von Aufsichtsratschef Professor Utz-Hellmuth Felcht am Mittwoch dieser Woche: Einerseits leitet er dann die Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats, der erneut über Weiterbau oder Umstieg von Stuttgart 21 beraten muss. Andererseits muss er sich bis Ende Juni bei der Staatsanwaltschaft Berlin zu den gegen ihn und gegen ehemalige und jetzige Bahn-Vorstände erhobenen Untreue-Vorwürfe erklären.

Laut Ex-Bahnchef Grube war Stuttgart 21 immer ein „politisch gewolltes Projekt“. Der von der Bundesregierung ausgesuchte neue Bahnchef und langjährige Finanzvorstand Richard Lutz hatte sich schon einen Tag nach Amtsantritt „finster entschlossen“ erklärt, „Stuttgart 21 bis zum Ende durchzuziehen“.

Bündnissprecher von Loeper hatte deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel Mitte Mai aufgerufen, die frühere Entscheidung für den Weiterbau des Projekts zu korrigieren, weil er sich als unwirtschaftlich und extrem schädlich für die Metropolregion Stuttgart erweise. Dabei gehe es nicht allein um etliche Milliarden Ersparnisse bei einem Umstieg von Stuttgart 21, sondern auch um den untragbaren Verkehrsengpass aufgrund der vorgesehenen Halbierung der Gleise. Wegen des sechsfach regelwidrigen Gleis- und Bahnsteiggefälles würden zudem Leib und Leben der Menschen dauerhaft gefährdet. Und angesichts des quellfähigen Anhydrits auf 20 Kilometer Tunnelstrecken seien wiederkehrende Schäden und Streckenstillegungen zu erwarten.

Würde sich die Bundeskanzlerin über all dies hinwegsetzen und „ihre“ Bahn-Verantwortlichen der Strafverfolgung aussetzen, fiele dies, so von Loeper, ganz sicher auf sie zurück. Das könne sich bei der Bundestagswahl in spannender Weise auswirken.

Kontakt:
Eisenhart von Loeper 07452 4995
Hermann Schmid 0171 5531 693