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Stuttgart/Berlin, 16.3.2016: Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart bewertet die aktuellen Vorgänge und Diskussionen innerhalb des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, denn: So ganz scheinen die Aufsichtsräte der Deutschen Bahn den ständigen Beteuerungen von Bahnchef Rüdiger Grube, alles sei gut, es gäbe bei Stuttgart 21 keine weiteren Kostenexplosionen und Verzögerungen, nicht zu trauen. So hat der Aufsichtsrat „nach sehr intensiver Diskussion“, wie die Stuttgarter Zeitung heute berichtet, eine erneute Begutachtung der Kostenentwicklung von Stuttgart 21 beschlossen. Anlass sind die von der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg & Rössler erstellten Gutachten, die die Entwicklung der S21-Kosten bei konservativer Ermittlung bereits jetzt bei 10 Milliarden Euro sehen, Tendenz steigend. Ein Umstieg auf eine modernisierte Kopfbahnhoflösung wäre danach auch heute noch 5,9 Milliarden Euro günstiger als der Weiterbau des kleineren und „brandgefährlichen“ Bahnhofs – viel Geld in Zeiten zunehmender Defizite und Verschuldung der DB!
Nachdem die DB auf eine lange Tradition des Verschweigens und Manipulierens der Kosten zurückblickt, „erwarten wir jetzt eine transparente, ehrliche und nachvollziehbare Kostenberechnung“, so Bündnissprecher Eisenhart von Loeper heute in Berlin. Er hoffe, die Ankündigung des stellvertretenden Bahnvorstands Volker Kefer, durch das neue externe Gutachten solle „ein Offenbarungseid vermieden werden“, sei kein Hinweis auf neuerliche Manipulationsabsichten seitens der Deutschen Bahn.
Von Loeper begrüßte auch die Beauftragung eines weiteren Gutachtens, mit dem das persönliche Haftungsrisiko von Aufsichtsräten für wirtschaftliche Fehlentscheidungen abgeschätzt werden soll. Offensichtlich verlasse man sich nicht mehr auf Staatsanwaltschaften wie die Berliner, die die Verantwortlichen bisher konsequent nach der Devise „too big to jail“ vor einer Strafverfolgung wegen Untreue geschützt hätten. Inzwischen habe sich eine höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt, die den üblich gewordenen Kostenmanipulationen bei Großprojekten einen Riegel vorschieben könnte.
Hinweis: Informationen zu einer Anhörung, die heute im Verkehrsausschuss des Bundestags stattfand, folgen zeitnah. Thema war hier eine gesetzliche Begrenzung der bei S21 um das 6-fache überschrittenen Gleisneigung, die selbst vom Sachverständigen der CDU kritisch gesehen wurde.
Kontakt:
Werner Sauerborn, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Tel. 0171-320 980 1
Die Deutsche Bahn AG gibt nicht nur die Kosten des Projekts wissentlich viel zu niedrig an, sie hat auch von Anfang an die Kosten eines Ausstiegs maßlos überhöht, und so Politik und Öffentlichkeit in die Irre und zu falschen Entscheidungen geführt. Dies belegt eine weitere vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Auftrag gegebene Studie der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg-Rössler aus München, die heute in Stuttgart vorgestellt wurde.
Je nach Betrachtungsweise, ob aus Sicht der DB AG, aus Sicht der Projektpartner oder des Steuerzahlers, ob bei rein funktionaler Wiederherstellung des Kopfbahnhofs oder einer erweiterten Kopfbahnhof-21-Lösung – die Kosten des Weiterbauens von Stuttgart 21 liegen zwischen 5,9 und 7,9 Mrd. Euro über den Kosten eines Ausstiegs bzw. Umstieg auf eine Kopfbahnhoflösung – alles Stand Januar 2016.
Unabhängig vom verkehrspolitischen Schaden einer Bahnhofsverkleinerung und aller weiteren Nachteile und Risiken des Projekts: Stuttgart 21 ist definitiv ein unwirtschaftliches Projekt – heute bei einem Kostenstand von fast 10 Mrd. Euro wie im März 2013, als der Aufsichtsrat trotz einer Kostensteigerung über den verbindlich zugesagten Kostendeckel von 4,5 hinaus auf 6,8 Mrd. Euro den Weiterbau beschloss.
Das Aktienrecht untersagt Aufsichtsräten unwirtschaftliche Entscheidungen. Eine vorsätzliche Straftat begehe, wer einen wirtschaftlichen Nachteil für sein Unternehmen in Kauf nimmt, obwohl er ihn für möglich hält, so Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper. Strafbare Untreue sei genauso wenig wie Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt. Das unterstreicht die neuere Rechtsprechung des BGH, die den Tatbestand der Untreue strenger fasst und das zeigen die Inhaftierungen bzw. Verurteilung von Uli Hoeneß und des ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel. Auch große Namen sollten sich nicht mehr auf den Grundsatz „to big to jail“ verlassen. RA von Loeper hat daher mit Schreiben vom 10.2.2016 an die Berliner Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Dr. Grube, Dr. Kefer und Aufsichtsräte der DB beantragt.
Das Aktionsbündnis wird den Aufsichtsräten der DB AG das neue Gutachten zustellen verbunden mit der Aufforderung das Thema „Kosten und Ausstiegskosten von Stuttgart 21“ auf die Tagesordnung seiner Sitzung am 15. März zu setzen. Das Mindeste sei, so von Loeper, dass der Aufsichtsrat ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gebe, wenn er Anlass zu Zweifeln an den Ergebnissen des Vieregg-Gutachtens habe. Eine solche unabhängige Bewertung hatten seinerzeit schon die drei Staatssekretäre im Aufsichtsrat für nötig gehalten. Bis dahin sei die DB gut beraten, keine weiteren verlorenen Kosten zu produzieren und einen einstweiligen Baustopp auszusprechen.
Kontakt:
Eisenhart von Loeper: 07452 4995
Werner Sauerborn: 0171 320 980 1